Gesetzgebung | Keine Reform der Umsatzsteuersätze in dieser Wahlperiode (Bundesregierung)
Die Bundesregierung plant in der laufenden Legislaturperiode keine Reform der Umsatzsteuersätze. Dies geht aus der Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion hervor (BT-Drucks. 20/10534).
Die Unionsfraktion hatte unter anderem auch danach gefragt, ob die Bundesregierung den Empfehlungen des Bürgerrates folgen wolle. Dieser hatte vorgeschlagen, unterschiedliche Ernährungsformen umsatzsteuerlich gleichzustellen, also beispielsweise pflanzliche Milchersatzprodukte und Fleischersatzprodukte, wie es in der Anfrage heißt.
Darauf antwortet die Bundesregierung, dass die Steuersätze „nicht nach Ernährungsformen differenziert“ gälten. Weiter schreibt die Regierung: „Vielmehr gilt die allgemeine Systematik, nach der Nahrungsmittel grundsätzlich dem ermäßigten Umsatzsteuersatz und Getränke (mit Ausnahme von Leitungswasser, Milch und bestimmten Milchmischgetränken) grundsätzlich dem Regelsteuersatz unterliegen. Im Übrigen unterliegen Fleischersatzprodukte bereits dem ermäßigten Steuersatz.“
Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 206 (il)
Fundstelle(n):
NWB LAAAJ-64423