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Gesetzgebung | Bundesrat stimmt Wachstumschancengesetz zu
Der Bundesrat hat am dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom (BT-Drucks. 20/10410) bestätigt.
Auf Vorschlag des Vermittlungsausschusses wurden zahlreiche Änderungen am Gesetz vorgenommen, darunter:
Einführung einer degressiven Abschreibung auf Abnutzung (AfA) für Wohngebäude i. H. von 5 %,
Einführung einer degressiven AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter für neun Monate,
auf vier Jahre befristete Anhebung des Verlustvortrags auf 70 % (ohne Gewerbesteuer) sowie
Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung.
Das Gesetz hat zum Ziel, mit steuerlichen Investitionsanreizen die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu stärken und soll in der geänderten Fassung zu Entlastungen i. H. von 3,2 Mrd. € führen.
Das Wachstumschancengesetz war am vom Bundestag verabschiedet worden. Am hatte der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss angerufen. Nachdem Bundestag und Bundesrat dem Änderungsvorschlag des Vermittlungsausschusses nun zugestimmt ...