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Niedersächsisches FG | Besteuerung von verschiedenen Altersrenten aus den Niederlanden
Ein Ehepaar hatte im Veranlagungsjahr 2018 – gemäß ihrer Ansicht – in Deutschland steuerfreie Renten aus den Niederlanden bezogen. Das Finanzamt schätzte diese Einkünfte und unterwarf die Renten vollständig der Besteuerung. Später wurden die Rentenzahlungen elektronisch von den Niederlanden übermittelt. Der Ehemann reichte schließlich Klage für sich und seine Ehefrau gegen die in Deutschland erfolgte Besteuerung ein.
[i]Zum vollmachtslosen VetreterDie Klage wurde sodann vom Finanzgericht als teilweise unzulässig und im Übrigen unbegründet bewertet. Die teilweise Unzulässigkeit beruhte auf der nicht vorliegenden Vollmacht der Ehefrau für den Kläger, so dass nur die Klage für ihn selbst bezogen auf seine niederländischen Renten zulässig war. Eine solche Vollmacht wurde auch nicht im Laufe des Prozess...