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Bilanzierung einer vom Verkäufer beim Unternehmenszusammenschluss gewährten Entschädigung
I. Einleitung
Sowohl deutschland- als auch weltweit ist seit Jahrzehnten eine steigende Anzahl von Unternehmenstransaktionen zu beobachten. Zwar ist für das Jahr 2023 im historischen Vergleich ein Einbruch zu verzeichnen, jedoch ist der Stand noch immer auf einem hohen Niveau. Bei solchen Transaktionen werden sowohl der Erwerber als auch der Verkäufer mit zahlreichen bilanziellen Herausforderungen konfrontiert, die nur teilweise in den IFRS geregelt sind.
So ist es bei Unternehmenstransaktionen nicht unüblich, dass der Verkäufer eines Unternehmens den Erwerber im Hinblick auf das Eintreten bzw. Nichteintreten von zum Zeitpunkt des Unternehmenserwerbs vorliegenden Unsicherheiten absichert. Beispielsweise kann der Verkäufer dafür einstehen, dass ein erworbener Forderungsbestand einen bestimmten Wert nicht unterschreitet oder die potenziellen Belastungen aus einem Rechtsstreit oder aus Betriebsprüfungsrisiken übernehmen. Dabei kann der Verkäufer die Unsicherheit entweder in voller Höhe übernehmen, den potenziell zu erstattenden Betrag auf eine bestimmte Höhe begrenzen oder dem Erwerber zusagen, dass eine Verbindlichkeit/Rückstellung einen bestimmten Betrag nicht überschreiten...