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Betriebsstätte durch Homeoffice, Workation oder Entsendung
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 273Arbeitgeber sehen sich immer öfter mit dem Wunsch ihrer Mitarbeiter konfrontiert, den Arbeitsort in das heimische Arbeitszimmer im Ausland zu verlagern. Die damit einhergehenden steuerlichen Risiken zeigen sich insbesondere in der Gefahr, im Ausland eine Betriebsstätte zu begründen. Hieran knüpfen umfangreiche Besteuerungsfolgen an: Zum einen ergeben sich Auswirkungen bei der Zuweisung des Besteuerungsrechts durch sog. Betriebsstättenvorbehalte in DBA. Zum anderen kann eine deutsche Gewerbesteuerpflicht nur bei Vorliegen einer inländischen Betriebsstätte ausgelöst werden.
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I. Position des BMF zur Begründung einer Homeoffice-Betriebsstätte im AEAO
[i]Grundsatz: Keine Betriebsstätte durch HomeofficeNach im AEAO verlautbarter Auffassung der deutschen Finanzverwaltung begründet die Tätigkeit eines Arbeitnehmers in dessen eigenen Räumlichkeiten (Homeoffice) typischerweise keine Betriebstätte des Arbeitgebers. Diese Positionierung betrifft sowohl die nationalrechtliche Beurteilung (§ 12 AO) als auch die Sicht Deutschlands als DBA-Anwenderstaat (Art. 5 OECD-MA 2017).
Dies gilt nach Auffassung des BMF auch, wenn der Arbeitgeber die Kosten für das Homeoffice und dessen Ausstattung übernimmt, Räuml...