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Steuerermäßigung nach § 34 Abs. 3 EStG und Beraterhaftung
I. Grundsätzliches
Der Gewinn (oder Verlust) aus der Aufgabe oder der Veräußerung eines Gewerbebetriebs gehört zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Dies gilt auch bei Erzielung von Einkünften aus selbständiger Arbeit (§ 18 Abs. 3 EStG) sowie von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft (§ 14 EStG).