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Einspruch!
© Made
– stock.adobe.comWer
erfolgreich gegen einen Steuerbescheid vorgehen will, muss insbesondere die
Einspruchsfrist im Blick haben. Denn nicht selten wird ein Einspruch vom
Finanzamt wegen angeblicher Fristüberschreitung mit Verweis auf die
Drei-Tage-Zugangsvermutung als unzulässig verworfen. Im vorliegenden Fall
allerdings konnte dem Sachbearbeiter glaubhaft versichert werden, dass an
diesem Tag definitiv kein Bescheid bekannt gegeben wurde.
Dies ist die Kopie eines Schriftstücks, das uns ein Leser zur Veröffentlichung geschickt hat. Haben auch Sie Stilblüten oder Anekdoten aus Ihrem Berufsleben, die sich in anonymisierter Form für eine Veröffentlichung eignen? Dann schreiben Sie uns. Jede veröffentlichte Zuschrift honorieren wir mit einer Flasche Single Malt Whisky, wahlweise mit einer Flasche Champagner.