1. Die vom Grundsicherungsträger für das Jahr 2015 ermittelten angemessenen Unterkunftskosten in der Stadt Halle (Saale) werfen für einen 2-Personen-Haushalt keine Fragen von grundsätzlicher Bedeutung auf. Die Schlüssigkeit des zugrunde liegenden Konzepts ist im Urteil des Senats vom (L 2 AS 328/18) grundsätzlich geklärt. Besonderheiten, die eine abweichende Beurteilung der Grenzwerte für 2-Personen-Haushalte gebieten könnten, sind nicht ersichtlich.
2. § 22 Abs 1 Satz 4 SGB II aF (jetzt: Satz 10) vermittelt dem Leistungsberechtigten nicht unmittelbar ein subjektives Recht auf einen Wirtschaftlichkeitsvergleich (vgl LSG Sachsen-Anhalt, Urt v , L 5 AS 741/18, juris). Allerdings kann ihm ein Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung zustehen (vgl , juris). Insbesondere ergibt sich aus den allgemeinen Grundsätzen zur Selbstbindung der Verwaltung, dass ein Jobcenter sich ggf an eigene Verwaltungsvorschriften halten muss.
Fundstelle(n): TAAAJ-63992
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 14.03.2024 - L 2 AS 288/23 NZB
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.