Allein die Bestellung einer Steuerbevollmächtigten zur einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführerin einer Steuerberatungsgesellschaft neben einem Steuerberater als Geschäftsführer rechtfertigt nicht den Widerruf der Anerkennung einer GmbH als Steuerberatungsgesellschaft
Leitsatz
Allein die Bestellung einer Steuerbevollmächtigten zur einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführerin einer Steuerberatungsgesellschaft neben einem Steuerberater als Geschäftsführer rechtfertigt nicht den Widerruf der Anerkennung einer GmbH als Steuerberatungsgesellschaft.
Tatbestand
Fundstelle(n): BStBl 1996 II Seite 107 BFH/NV 1995 S. 61 Nr. 8 LAAAA-95454