Diensthandy, WhatsApp
und Datenschutz – (wie) geht das zusammen?
Alexander Hamminger
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 926Das
Thema der erlaubten (oder vielleicht besser: zu untersagenden) Privatnutzung
von Diensthandys wirft einige datenschutz- und arbeitsrechtliche Fragen auf,
die insbesondere im Fall einer streitigen Auflösung eines Arbeitsverhältnisses
relevant werden können.
.
Erlaubte private Nutzung von WhatsApp auf einem
Diensthandy
[i]Seit Inkrafttreten der DSGVO wird über die Frage
diskutiertSpätestens seit Inkrafttreten der
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 ist die Frage, ob und unter
welchen Voraussetzungen die (private) Nutzung von E-Mail-Accounts und
Messengerdiensten (z. B. WhatsApp oder Signal) auf Mobiltelefonen oder Tablets,
die vom Arbeitgeber den Arbeitnehmern zur Verfügung gestellt werden (sog.
Dienst- oder Firmenhandys), gesetzeskonform möglich ist, Gegenstand reger
Diskussionen. Gleiches gilt für die Frage, ob aus rechtlichen Gründen eine
Untersagung von privaten E-Mails über den Firmen-Account oder privaten
Nachrichten über Messengerdienste geboten ist und welche rechtlichen Folgen bei
einer (ggf. nicht erlaubten) Privatnutzung drohen.
Arbeitnehmerdatenschutz
[i]§ 26 BDSG als maßgebliche VorschriftDer
Bereich des Arbeitnehmerdatenschutzes ist aus dem Anwendungsbereich der DSGVO
herausgenommen. In Deutschland wird er d...
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