Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
FKAustG | Automatischer Finanzkonten-Informationsaustausch verstößt nicht gegen Grundrechte (BFH)
Die Regelung des § 5 Abs. 3 des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes ist verfassungsgemäß. Insbesondere verstößt der automatische Finanzkonten-Informationsaustausch nicht gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der hiervon betroffenen Steuerpflichtigen (; veröffentlicht am ).
Hintergrund: Nach § 5 Abs. 3 FKAustG nimmt das BZSt die von einer anderen zuständigen Behörde eines Staates übermittelten Daten entgegen, speichert sie und leitet sie zur Durchführung des Besteuerungsverfahrens nach Maßgabe des § 88 Abs. 3 und 4 AO an die zuständige Landesfinanzbehörde weiter. Betroffen sind jeweils nur die Daten zu im Ausland in den in § 1 Abs. 1 FKAustG aufgeführten Staaten geführten Finanzkonten. Hierzu gehören auch die in der Schweiz geführten Finanzkonten.
Sachverhalt: Die Kläger wehren sich gegen die Übermittlung der Kont...