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Online-Nachricht - Donnerstag, 28.03.2024

FKAustG | Automatischer Finanzkonten-Informationsaustausch verstößt nicht gegen Grundrechte (BFH)

Die Regelung des § 5 Abs. 3 des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes ist verfassungsgemäß. Insbesondere verstößt der automatische Finanzkonten-Informationsaustausch nicht gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der hiervon betroffenen Steuerpflichtigen (; veröffentlicht am ).

Hintergrund: Nach § 5 Abs. 3 FKAustG nimmt das BZSt die von einer anderen zuständigen Behörde eines Staates übermittelten Daten entgegen, speichert sie und leitet sie zur Durchführung des Besteuerungsverfahrens nach Maßgabe des § 88 Abs. 3 und 4 AO an die zuständige Landesfinanzbehörde weiter. Betroffen sind jeweils nur die Daten zu im Ausland in den in § 1 Abs. 1 FKAustG aufgeführten Staaten geführten Finanzkonten. Hierzu gehören auch die in der Schweiz geführten Finanzkonten.

Sachverhalt: Die Kläger wehren sich gegen die Übermittlung der Kont...

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