Einkommensteuer | Vorliegen der Antragsvoraussetzungen bei der Option zum
Teileinkünfteverfahren (BFH)
Nach einer wirksamen erstmaligen
Antragstellung ist das Vorliegen der materiell-rechtlichen
Antragsvoraussetzungen gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a und b
EStG in den folgenden vier
Veranlagungszeiträumen vom Finanzamt zu unterstellen. Diese müssen nur für das
erste Antragsjahr vorliegen; ihr Wegfall in den folgenden vier
Veranlagungszeiträumen ist unerheblich (; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Der Antrag
auf tarifliche Besteuerung gemäß
§ 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 EStG ist
spätestens zusammen mit der Einkommensteuererklärung für den jeweiligen
Veranlagungszeitraum zu stellen und gilt, solange er nicht widerrufen wird,
auch für die folgenden vier Veranlagungszeiträume, ohne dass die
Antragsvoraussetzungen erneut zu belegen sind (§ 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4
EStG).
Sachve...
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