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Einkommensteuer | Beteiligung des Kommanditisten an Komplementär-GmbH als funktional (un)wesentliche Betriebsgrundlage seines Mitunternehmeranteils (BFH)
Die Kapitalbeteiligung des
		Kommanditisten an der Komplementär-GmbH ist eine funktional wesentliche
		Betriebsgrundlage seines Mitunternehmeranteils, wenn erst diese
		Kapitalbeteiligung den Kommanditisten in die Lage versetzt, über Fragen der
		laufenden Geschäftsführung der KG zu bestimmen. Sie ist hingegen nicht
		funktional wesentlich, wenn im Einzelfall infolge gesellschaftsvertraglicher
		oder sonstiger schuldrechtlicher Vereinbarungen nicht seine Kapitalbeteiligung,
		sondern seine Stellung als Kommanditist den Einfluss auf die laufende
		Geschäftsführung der KG begründet (;
		veröffentlicht am ). 
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten u.a. um die Frage, ob der Kläger im Zuge der Errichtung einer doppelstöckigen Personengesellschaft ei...