Umsatzsteuer | Grenzüberschreitende Personenbeförderungen - Liste der zuständigen Finanzämter (BMF)
Das BMF hat die Liste der
zuständigen Finanzämter für Unternehmer, die Ihren Wohnsitz, Sitz oder Ihre
Geschäftsleitung im Ausland haben und grenzüberschreitende
Personenbeförderungen mit Kraftomnibussen, die nicht in der Bundesrepublik
Deutschland zugelassen sind, "ausführen", mit Stand
neu
aufgelegt ().
Mit dem Schreiben wird das , BStBl I S. 444 (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 5.3.2024) ersetzt.
Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Quelle: , BMF online (il)
Fundstelle(n):
NAAAJ-63715