Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Smartphone statt Papier – Gesetzentwurf zur weiteren Digitalisierung der Justiz liegt vor
[i]BMJ, PM v. 25.10.2023Das Bundesjustizministerium (BMJ) hatte den Referentenentwurf zur weiteren Digitalisierung der Justiz im Oktober 2023 vorgelegt. Nach den Stellungnahmen der Berufsverbände hat das Ministerium am den Gesetzentwurf veröffentlicht. Geplant ist u. a. der Wegfall erforderlicher Unterschriften, ein erleichterter Umstieg auf die E-Akte und weitere Einsatzmöglichkeiten für Videoverhandlungen. Hier ein kurzer Überblick über einige für Steuerberater und ihre Mandanten relevante geplante Neuregelungen:
Übermittlung eines Scans von schriftlich einzureichenden Anträgen und Erklärungen
[i]Anträge und Erklärungen der vertretenen PersonIm Rahmen u. a. des § 52a FGO sind Nutzer zum elektronischen Einreichen von Schriftstücken verpflichtet. Soweit für eine Erklärung die prozessuale Schriftform angeordnet ist, reicht es jedoch nicht aus, dass bspw. ein bevollmächtigter Steuerberater den von seinem Mandanten in Papierform unterzeichneten Antrag als eingescanntes elektronisches Dokument mit einer eigenen qualifizierten elektronischen Signatur versieht oder ihn einfach signiert und über einen sicheren Übermittlungsweg einreicht. Bisher muss der Antrag oder die Erklärung vielmehr mit einer qualifizierten elektronischen ...