Buchführung | Mindestaufzeichnungen für Taxi- und Mietwagenunternehmen (BMF)
Das BMF hat die wesentlichen Anforderungen und bestehenden branchenüblichen Mindestaufzeichnungen für Taxi- und Mietwagenunternehmen zusammengefasst ().
Hierzu führt das BMF u.a. weiter aus:
In den letzten Jahren haben sich die Anforderungen an elektronische Aufzeichnungssysteme im Hinblick auf die steuerliche Ordnungsmäßigkeit der mit ihnen geführten Bücher und sonst erforderlichen Aufzeichnungen verändert.
Die Veränderungen betreffen auch Taxi- und Mietwagenunternehmen und die in diesen Unternehmen insbesondere eingesetzten Taxameter und Wegstreckenzähler.
Mit dem BMF-Schreiben sollen die wesentlichen Anforderungen und bestehenden branchenüblichen Mindestaufzeichnungen für diese Unternehmen zusammengefasst werden.
Aufzeichnungspflichten nach anderen Gesetzen bleiben hiervon unberührt.
Darüber hinaus wird mit diesem BMF-Schreiben der Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung des § 146a Absatz 1 Satz 1 AO i.V.m. § 8 KassenSichV für Wegstreckenzähler festgelegt (§ 10 Satz 2 KassenSichV), s. hierzu III. 2. des Schreibens).
Der Volltext des Schreibens ist auf der Homepage ds BMF veröffentlicht.
Quelle: , BMF online (il)
Fundstelle(n):
NAAAJ-63634