Referentenentwurf zum CSRD-Umsetzungsgesetz liegt vor
Liebe Leserin, lieber Leser,
"Was lange währt, wird endlich gut." So sagt der Volksmund. Ob dies auch auf die Umsetzung der CSRD in deutsches Recht zutreffen wird, bleibt abzuwarten. Zumindest erhoffen sich das alle davon betroffenen Unternehmen. Aktuell liegt der entsprechende Referentenentwurf des Bundesministeriums für Justiz vor. Bis zum können beteiligte Verbände und Fachkreise hierzu Stellung beziehen.
Die zugehörigen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die ESRS, werfen aufgrund ihrer Komplexität bei den Unternehmen noch etliche Fragen auf. Das IDW hat Modulverlautbarungen zur ESRS 1 entworfen, auf die Prof. Dr. Christian Zwirner und Dr. Corinna Boecker in ihrem Beitrag ab Seite 7 näher eingehen.
Bereits im Januar 2024 hat die EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) zwei neue Standardentwürfe für Nachhaltigkeitsberichterstattung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) veröffentlicht. Die Konsultationsphase läuft noch bis zum . Was genau die ESRS LSME, die sich an gelistete KMU richten, von den freiwilligen Standards ESRS VSME für nicht gelistete KMU unterscheidet oder wo Parallelen sind, zeigen Dr. Jens Reinke, Lina Warnke und Prof. Dr. Stefan Müller in ihrem Beitrag ab Seite 16 auf.
Zudem wird die CSRD Unternehmen zukünftig verpflichten, nach der doppelten Wesentlichkeit zu berichten. Outside-in- und Inside-out-Perspektive – für beide gilt es zuallererst, die wichtigsten ESG-Themen für ein Unternehmen zu identifizieren. Einen Lösungsansatz, wie man diese nicht unerhebliche Aufgabe angeht, hat Thomas Weber in seinem Beitrag ab Seite 34 entwickelt. Und als besonderes Bonbon hat er für Sie eine Arbeitshilfe erstellt, mithilfe derer Sie in den strukturierten Dialog mit Ihren Stakeholdern zu allen Themenbereichen der ESRS treten können.
Einen Überblick zum Vorschlag zur europäischen ESG-Ratingverordnung haben wir in dieser Ausgabe ebenfalls noch im Köcher (ab Seite 48). Die Professoren Henner Klönne und Tatjana Oberdörster ordnen ihn in ihrem Beitrag praxisorientiert für Sie ein.
Ich wünsche Ihnen – zum ersten Mal an dieser Stelle – eine anregende Lektüre.
Ihre
Anke Kreft
Fundstelle(n):
NaRp 4/2024 Seite 3
FAAAJ-63599