Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Kurzfassung zum Beitrag von Schütz/Tiemann-Plebuch, NWB-EV 4/2024 S. 109

Die Mittelverwendung bei gemeinnützigen Körperschaften und Stiftungen

Tobias Schütz und Annika Tiemann-Plebuch

Körperschaften und Stiftungen können von Ertragsteuern befreit werden. Dazu müssen sie sowohl nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung als auch nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, § 3 Nr. 6 GewStG). Wann ein Rechtsträger die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit erfüllt, ist in den §§ 51 bis 68 AO geregelt.

Das Gemeinnützigkeitsrecht der §§ 51 ff. AO knüpft an die Steuerbegünstigung von Körperschaften und Stiftungen eine Vielzahl formeller und materieller Voraussetzungen, die im Übrigen durch die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts durch das JStG 2020 mit Wirkung zum teilweise geändert wurden. Während die formellen Voraussetzungen, insbesondere die Ausgestaltung der Satzung einer Körperschaft oder Stiftung vergleichsweise starr sind, birgt die Berücksichtigung der materiellen gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben im Rahmen der tatsächlichen Geschäftsführung eine Vielzahl von Fallstricken. Diese betreffen nicht selten die Frage der gemeinnützigkeitsrechtlich zulässigen Mittelverwendung.

Durch gemeinnützigkeitsrechtliche Verstöße gegen die Vorschriften zur Mittelverwendung werden bet...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB Erben und Vermögen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen