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Rückstellung für nicht genommene Urlaubstage finanzamtskonform bilden
Ermittlung, Berechnung und Praxishinweise
Nehmen Mitarbeiter ihre Urlaubstage im laufenden Jahr nicht vollständig in Anspruch, ist dies zunächst für den Unternehmer vorteilhaft. Denn es steht eine höhere Arbeitsleistung zur Verfügung, regelmäßig schlägt sich dies auch im Gewinn nieder. Doch im Folgejahr muss der Alturlaub regelmäßig genommen werden. Dies belastet den Gewinn. Um entsprechende Gewinnverschiebungen zu minimieren, ist für nicht genommene Urlaubstage eine Rückstellung zu bilden. Rückstellungen für nicht genommene Urlaubstage führen im Rahmen von Betriebsprüfungen regelmäßig zu Diskussionen. Im Folgenden werden die konkreten Rahmenbedingungen erläutert und anhand eines Beispiels aufgezeigt, wie eine derartige Rückstellung betriebsprüfungssicher gebildet werden kann.
I. Zwei Ermittlungsmöglichkeiten für die Rückstellung
Für die Ermittlung der Rückstellung bestehen grundsätzlich zwei Ermittlungsmöglichkeiten. Es kann entweder die Individualberechnung oder die Durchschnittsberechnung verwendet werden.
1. Individualberechnung
Grundsätzlich ist die Urlaubsrückstellung als Individualberechnung für jeden einzelnen Mitarbeiter zu ermitteln. Dabei müssen die auf den jeweiligen Mitarb...