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Sächsisches FG Urteil v. - 2 K 936/23

Gesetze: EStG 2022 § 33b Abs. 6

Pflege-Pauschbetrag: Mindestpflegedauer

Wohnungsbegriff

Leitsatz

1. Eine „Wohnung” im Sinne des § 33b Abs. 6 EStG kann auch ein Zimmer im Alten- oder Pflegeheim sein, wenn die betreute Person in ihrer persönlichen Umgebung verbleibt (im Streitfall: abgeschlossene Wohnung in einer Betreuungseinrichtung, mit der die Mutter des Steuerpflichtigen einen Betreuungsvertrag über Pflegeleistungen geschlossen hat).

2. Der Pflege-Pauschbetrag nach § 33b Abs. 6 EStG kann nur gewährt werden, wenn die Tätigkeit des Steuerpflichtigen eine Mindestpflegedauer von mindestens 10 % des gesamten pflegerischen Zeitaufwandes erreicht (Anschluss an ).

Fundstelle(n):
GStB 2024 S. 285 Nr. 8
GStB 2024 S. 286 Nr. 8
FAAAJ-63479

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Sächsisches FG, Urteil v. 24.01.2024 - 2 K 936/23

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