Stromsteuerbefreiung für KWK-Anlagen bei Stromerzeugung aus
steuerfreiem Deponiegas
Leitsatz
Art. 21 Abs. 5 Unterabs. 3 Satz 2 RL 2003/96/EG schließt die Stromsteuerbefreiung für den in einer KWK-Anlage mit einer Nennleistung
von bis zu zwei MW erzeugten Strom aus, wenn die KWK-Anlage mit steuerfreiem Deponiegas betrieben wird.
Der in § 9 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a StromStG geforderte räumliche Zusammenhang zwischen der Stromerzeugung und ihrer Entnahme
zum Selbstverbrauch ist nicht gegeben, wenn die Entnahme in einer Entfernung von mehr als 4,5 km vom Einspeisungsort stattfindet
und unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls nicht ersichtlich ist, dass eingespeiste Strom für die zugeordnete
Abnahmestelle bestimmt gewesen sein kann.
Fundstelle(n): NAAAJ-63433
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 19.10.2022 - 4 K 445/20 VSt
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