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FG Münster Urteil v. - 10 K 2062/20 G

Gesetze: GewStG § 8 Nr. 1 Buchst. a); KWG § 25; KWG § 1; EStG § 15 Abs. 2; GewStDV § 19

Gewerbesteuer

Inanspruchnahme des „Bankenprivilegs” über den Aktivpostenvergleich nach § 19 Abs. 2 GewStDV

Leitsatz

Ein Kreditinstitut i.S. des § 19 Abs. 1 Satz 1 GewStG i.V.m. § 1 Abs. 1 KWG muss für die Inanspruchnahme des „Bankenprivilegs” über den Aktivpostenvergleich nach § 19 Abs. 2 GewStDV hinaus nicht zudem nach seiner Gesamttätigkeit im Wesentlichen am Geld- und Kreditverkehr ausgerichtet sein.

Fundstelle(n):
KAAAJ-63421

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FG Münster, Urteil v. 30.11.2023 - 10 K 2062/20 G

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