USt direkt digital Nr. 6 vom Seite 1

Das Wachstumschancengesetz ist durch

RA Ruth Sterzinger | Redaktion Umsatzsteuer direkt digital | ust-direkt-redaktion@nwb.de

Ziel des "Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness" (Wachstumschancengesetz) ist es, die Liquiditätssituation von Unternehmen zu verbessern sowie Impulse für Investitionen zu setzen. Daneben soll das Steuersystem an zentralen Stellen vereinfacht werden. Durch die Anhebung von Schwellenwerten und Pauschalen sollen vor allem kleine Betriebe von Bürokratie entlastet werden.

Das Wachstumschancengesetz - von manchen schon jetzt despektierlich als "WC-Gesetz" abgekürzt - wurde am vom Bundesrat verabschiedet, nachdem über Monate der Vermittlungsausschuss getagt hatte. Mit den Auswirkungen des Gesetzes werden wir uns noch länger beschäftigen, die konkreten umsatzsteuerlichen Auswirkungen stellen wir Ihnen in einer der nächsten Ausgaben vor.

Ein Aspekt, der alle noch beschäftigen wird, ist zum Beispiel die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung. "Aus Sicht der Finanzverwaltung stellt insbesondere sowohl eine Rechnung nach dem XStandard als auch nach dem ZUGFeRDFormat ab Version 2.0.1 grundsätzlich eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format dar, die der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung und der Liste der entsprechenden Syntaxen gemäß der Richtlinie 2014/55/EU vom (ABl. L 133 vom , S. 1) entspricht", so das vorwegnehmende .

Ob das wirklich der Bürokratie-Entlastung der kleineren Betriebe dient? Zum wird die Entgegennahme einer elektronischen Rechnung für alle inländischen Unternehmer verpflichtend sein, also werden wir uns bis dahin entsprechend darauf einrichten müssen ...

Mit besten Grüßen, ich wünsche Ihnen frohe Ostern!

Ruth Sterzinger

Fundstelle(n):
USt direkt digital 6 / 2024 Seite 1
NWB CAAAJ-63402