1. Bestimmung des Schenkungsgegenstandes nach der Vermögensmehrung im Zeitpunkt der Zuwendung - 2. Tilgung eines vom Bedachten zur Finanzierung eines Grundstücks aufgenommenen Darlehens durch den Schenker keine mittelbare Grundstücksschenkung
Leitsatz
1. Für die Bestimmung des Schenkungsgegenstandes ist nicht das Versprechen der Zuwendung (die Schenkungsabrede), sondern die Zuwendung selbst entscheidend. Der der Besteuerung unterliegende Schenkungsgegenstand richtet sich danach, wie sich die Vermögensmehrung im Zeitpunkt der Zuwendung beim Bedachten darstellt.
2. Wird durch eine von der Schenkerin veranlaßte Überweisung ein von der Bedachten zur Finanzierung eines landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebäudes aufgenommenes Bankdarlehen getilgt, so ist die Schenkungsteuer nach dem Nennbetrag der getilgten Darlehensschuld, nicht nach dem (anteiligen) Einheitswert des Wirtschaftsgebäudes zu bemessen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1995 II Seite 83 BFH/NV 1995 S. 21 Nr. 3 NAAAA-95410
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