- das Königreich Spanien/Europäische Kommission (T-826/14, EU:T:2023:582) aufzuheben;
- die Nichtigkeitsklage in der Rechtssache T-826/14 (Königreich Spanien/Kommission) abzuweisen;
- dem Königreich Spanien seine eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission im ersten Rechtszug und im Rechtsmittelverfahren aufzuerlegen.
(Im angefochtenen Urteil T-826/14 vom hatte das EuG den Beschluss (EU) 2015/314 der Kommission vom über die staatliche Beihilfe SA.35550 (13/C) (ex 13/NN) (ex 12/CP) Spaniens (Regelung für die steuerliche Abschreibung des finanziellen Geschäftswerts oder Firmenwerts bei Erwerb von Beteiligungen an ausländischen Unternehmen) für nichtig erklärt.)