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Kindesunterhalt bei überdurchschnittlichen wirtschaftlichen Verhältnissen des Barunterhaltspflichtigen
Entscheidung des ) zu Unterhalt, Wohnbedarf und Mehrbedarf des Kinds
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (, NWB OAAAJ-51828) befasst sich mit mehreren Fragen des Unterhalts eines Kinds, die gerade für Eltern mit höheren Einkommen von besonderer praktischer Relevanz sind.
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I. Worum geht es?
[i]Unterverpflichteter hat sich für „unbegrenzt leistungsfähig“ erklärtGegenstand der Entscheidung des BGH ist der Unterhaltsanspruch der 2011 geborenen Tochter T aus der 2014 geschiedenen Ehe des Unterhaltsverpflichteten U. Die Eltern sind gemeinsam sorgeberechtigt. T ist Schülerin und lebt in der Obhut ihrer Mutter M, der geschiedenen Ehefrau des U. M hat für die gemeinsame Wohnung monatliche Ausgaben i. H. von ca. 2.100 €. U hat sich hinsichtlich des Kindesunterhalts für „unbegrenzt leistungsfähig“ erklärt. In einer notariellen Vereinbarung v. verpflichtete sich U zur Zahlung von 160 % des Mindestunterhalts der jeweils gültigen Düsseldorfer Tabelle entsprechend der jeweiligen Altersstufe und abzgl. des hälftigen Kindergelds.
[i]Die Tochter verlangt 4.500 € Unterhalt/mtl.T hat in der ersten Instanz in einem Abänderungsverfahren beantragt, U zur Zahlung eines monatlichen Kindesunterhalts von 4.500 € zu verpflichten. U hat zunächst beantragt, diesen Leistungs...