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BFH Urteil v. - V R 20/94 BStBl 1995 II S. 822

Gesetze: AO 1977 § 180 Abs. 2AO 1977 § 181 Abs. 5VO zu § 180 Abs. 2 AO 1977 § 1VO zu § 3

Eine gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Umsatzsteuer kann gem. § 181 Abs. 5 AO nach Ablauf der Feststellungsfrist selbst dann durchgeführt werden, wenn bei einigen der Feststellungsbeteiligten bereits Festsetzungsverjährung eingetreten ist (Abgrenzung zum -, BStBl II 1994, S. 381)

Leitsatz

Eine gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Umsatzsteuer kann gemäß § 181 Abs. 5 AO 1977 nach Ablauf der Feststellungsfrist selbst dann durchgeführt werden, wenn bei einigen der Feststellungsbeteiligten bereits Festsetzungsverjährung eingetreten ist (Abgrenzung zum , BFHE 170, 336, BStBl II 1994, 381).

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 822
BFH/NV 1995 S. 89 Nr. 12
WAAAA-95407

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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 08.06.1995 - V R 20/94

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