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BFH Urteil v. - V R 55/94 BStBl 1995 II S. 808

Gesetze: UStG 1980/1991 § 17 Abs. 2 Nr. 2KO §§ 3, 26, 58 Nr. 2

1. Vorsteuerberichtigungsanspruch im Konkurs bei Kündigung eines Kfz-Leasingvertrages gehört zu den Massekosten nach § 58 Nr. 2 KO - 2. Schadensersatzleistung mindert nicht den zu berichtigenden Vorsteuerbetrag

Leitsatz

1. Wird ein Kfz-Leasingvertrag nach § 19 KO gekündigt und die vom Gemeinschuldner geleistete Leasingsonderzahlung zum Teil an den Konkursverwalter zurückgezahlt, gehört der daraus resultierende Vorsteuerberichtigungsanspruch des FA zu den Massekosten nach § 58 Nr. 2 KO und nicht zu den gemäß § 3 KO bereits bei Konkurseröffnung begründeten Umsatzsteuerverbindlichkeiten des Gemeinschuldners.

2. Der zu berichtigende Vorsteuerbetrag wird durch einen Schadensersatz, den der Leasingnehmer zu leisten hat, nicht gemindert.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 808
BFH/NV 1995 S. 93 Nr. 12
OAAAA-95401

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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 24.08.1995 - V R 55/94

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