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Wettbewerbswidrige Werbung im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen
Mit § 12 Abs. 3 UStG ist für Photovoltaikanlagen der sog. Nullsteuersatz eingeführt worden. Der Nullsteuersatz beschäftigt aufgrund diverser Zweifelsfragen jedoch nicht nur das Steuerrecht. Ob eine Werbeanzeige, in der ein Nettopreis ohne Hinweis auf den Nullsteuersatz und die zur Anwendbarkeit des Nullsteuersatzes vom Käufer zu erfüllenden Bedingungen ausgewiesen wird, wettbewerbswidrig ist, war jüngst nämlich Streifrage in der Zivilrechtsprechung.
I. Leitsatz (amtlich)
Der in einer Google-Anzeige angegebene Preis für einen Bestandteil einer Photovoltaikanlage verstößt gegen das Gebot der Preisklarheit und Preiswahrheit, wenn nicht erkennbar ist, dass er 0 % Umsatzsteuer enthält und an welche Bedingungen dieser Umsatzsteuersatz geknüpft ist.
II. Sachverhalt
Ein Zulieferer von Komponenten für Photovoltaikanlagen vertrieb u. a. Solarmodule, Wechselrichter, Akkus und Batteriespeicher. In einer Google-Anzeige bewarb dieser eine Batterie zu einem Preis i. H. von 2.556,79 Euro, was einem Nettoangebotspreis unter Anwendung des Nullsteuersatzes (§ 12 Abs. 3 UStG) entsprach. Hinweise darauf, dass der Angebotspreis jedoch die Anwendung des Nullsteuersatzes beinhaltet und welche Bedingungen potenzielle Kunden erfüllen müssen, ...