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BFH Urteil v. - III R 17/93 BStBl 1995 II S. 8

Gesetze: AO 1977 § 227EStG § 54 i. d. F. des StÄndG 1991BVerfGG §§ 79 Abs. 2, 82 Abs. 1BKGG § 44e

Keine Billigkeitsmaßnahme, um nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist fehlerhafte Steuerbescheide (hier: wegen Abzugs nicht ausreichend bemessener Kinderfreibeträge) zu berichtigen

Leitsatz

1. Beschränkt der Gesetzgeber eine rückwirkende gesetzliche Neuregelung, die er aufgrund einer Entscheidung des BVerfG treffen muß, auf die noch nicht bestandskräftig abgeschlossenen Fälle, so besteht in den anderen Fällen in der Regel kein Anspruch auf Erlaß der bei einer Anwendung der rückwirkenden Regelung zuviel gezahlten Steuern.

2. Offen bleibt, ob bei der rückwirkenden Neuregelung der Kinderfreibeträge für 1983 bis 1985 die Rechtslage anders ist, wenn der Steuerpflichtige rechtzeitig statt der Steuerbescheide (wegen der Kinderfreibeträge) die Kürzung des Kindergeldes für diese Jahre angefochten hat und nach § 44e BKGG schlechtergestellt ist als er es nach § 54 EStG i. d. F. des StÄndG 1991 wäre.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 8
BFH/NV 1995 S. 10 Nr. 2
RAAAA-95397

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BFH, Urteil v. 09.09.1994 - III R 17/93

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