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BFH Urteil v. - X R 30/93 BStBl 1995 II S. 797

Gesetze: GewStG § 10GewStG § 11 Abs. 6GewStG § 13 Abs. 4

Die übergangslose Aufhebung der gewerbesteuerlichen Umrechnungsvorschriften mit Wirkung ab dem Erhebungszeitraum 1986 ist verfassungsgemäß

Leitsatz

Die Aufhebung der gewerbesteuerlichen Umrechnungsvorschriften (§ 10 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3, § 11 Abs. 6, § 13 Abs. 4 GewStG a. F.) durch Art. 10 StBereinG 1986 (BGBl I 1985, 2436, 2451, BStBl I 1985, 735, 750) mit Wirkung ab dem Erhebungszeitraum 1986 ist verfassungsgemäß. Der Gesetzgeber war nicht verpflichtet, für Gewerbesteuerpflichtige, die vor 1986 ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr gewählt hatten, Übergangsvorschriften zu erlassen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 797
BFH/NV 1995 S. 92 Nr. 12
XAAAA-95395

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BFH, Urteil v. 26.07.1995 - X R 30/93

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