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Zum Entwurf einer einheitlichen Datenschnittstelle und Schätzungsbefugnis nach dem DAC 7-Umsetzungsgesetz
Digitale Betriebsprüfung im Fokus der Finanzverwaltung
Abschlussprüfer sehen sich mitunter förmlich mit einem Zoo unterschiedlichster ERP-Haupt- oder Nebensysteme konfrontiert, der im Laufe der Zeit durch Zukäufe historisch gewachsen ist und sowohl die Prüfer als auch die Abschlussersteller selbst vor große technische Herausforderungen stellt. Ähnlich wie den Prüfern geht es auch der Finanzverwaltung, die folgerichtig versucht, die digitale Datenanalyse auf einheitlichen Datensätzen aufzubauen und hierzu in der Vergangenheit bereits Datenschnittstellen für den Lohn- oder Kassenbereich geschaffen hat. Im Zuge des DAC 7-Umsetzungsgesetzes hat der Gesetzgeber die Finanzverwaltung ermächtigt, für die Buchführungsdaten insgesamt eine einheitliche Schnittstelle zu schaffen. Einen Entwurf hierzu hat die Finanzverwaltung jüngst ausgewählten Verbänden zur Stellungnahme übersandt. Der Beitrag zeigt, welches Datenformat bereits besteht und sinnvoll sowohl von Abschlussprüfern als auch der Finanzverwaltung eingesetzt werden könnte. Weiterhin wird diskutiert, ob die weitreichende Schätzungsbefugnis der Finanzverwaltung bei Nicht-Zurverfügungstellung von elektronischen Daten über die einheitliche Schnittstelle nicht über das Ziel hinausschießt.
Die Finanzverwalt...