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BFH Urteil v. - II R 62/93 BStBl 1995 II S. 783

Gesetze: ErbStG 1974 § 3 Abs. 1 Nr. 1BGB § 387

Geldforderung als Gegenstand des Vermächtniserwerbs, wenn ein Nachlaßgrundstück unter Aufrechnung mit ausgesetztem Geldvermächtnis bezahlt wird

Leitsatz

Ist dem Steuerpflichtigen vom Erblasser ein Geldvermächtnis ausgesetzt worden und erwirbt der Steuerpflichtige von der Erbin ein zum Nachlaß gehörendes Grundstück, wobei er einen Teilbetrag der Kaufpreisforderung durch Aufrechnung mit seiner Vermächtnisforderung tilgt, so ist Gegenstand des (Vermächtnis-)Erwerbs nicht der anteilige Einheitswert des Kaufgrundstücks, sondern die durch das Vermächtnis begründete Geldforderung.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 783
BFH/NV 1995 S. 91 Nr. 12
SAAAA-95388

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BFH, Urteil v. 21.06.1995 - II R 62/93

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