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Corona-Überbrückungshilfen: Steuerpflicht in NRW
Die Zahlungen der NRW Überbrückungshilfe Plus für Selbständige von 1.000 € pro Monat für Juni bis August 2020 sind aufgrund des wirtschaftlichen Zusammenhangs zwischen den Leistungen und der betrieblichen Tätigkeit als Betriebseinnahmen steuerpflichtig. Das hat das FG Düsseldorf entschieden. Da der Sachverhalt strittig ist, wurde Revision zugelassen, die inzwischen eingelegt ist.