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Neuerungen bei der Besteuerung von Arbeitnehmereinkünften nach dem DBA Luxemburg - Teil 2
Zum DBA Luxemburg 2012 wurde am ein Änderungsprotokoll unterzeichnet, das vor allem Neuerungen bei der Besteuerung von Arbeitnehmereinkünften vorsieht. Die Änderungen sind ab dem Veranlagungszeitraum 2024 anzuwenden. Zusätzlich haben die zuständigen Behörden am eine neue Konsultationsvereinbarung getroffen. In einem zweiteiligen Beitrag werden die Änderungen bei der Arbeitnehmerbesteuerung beleuchtet (s. a. die Kurzfassung zum Teil 1 dieses Aufsatzes unter NWB XAAAJ-60962).
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I. Differenzierungen bei der Besteuerung von Lohnnebenleistungen
Die unterschiedliche steuerliche Behandlung von bestimmten Lohnnebenleistungen bei der Anwendung der abkommensrechtlichen Rückfallklausel (Freistellungsmethode in Deutschland für Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit auf der einen Seite) und Überstundenvergütungen auf der anderen Seite (Anrechnungsmethode in Deutschland aufgrund der Auslegung der Rückfallklausel in der Konsultationsvereinbarung) erschließt sich dem Rechtsanwender nicht auf den ersten Blick.
Die „Rechtfertigung“ für diese Unterscheidung beider Besteuerungsfolgen ergibt sich vermutlich aus § 3b EStG. Wenn Überstundenvergü...