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Mandat | Anwaltliche Unterlassungserklärung als AGB
Bei einer durch eine Rechtsanwaltskanzlei verfassten vertragsstrafenbewehrten Unterlassungserklärung können bereits die äußeren Umstände dafürsprechen, dass die Vertragsbedingungen für eine Vielzahl von Fällen vorformuliert sind (vgl. § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB).
Der Inhaber von Schutzrechten lässt nach Ansicht des Gerichts eine Unterlassungserklärung regelmäßig nicht allein für den konkreten Einzelfall formulieren, sondern verfolgt – schon aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus – eine Mehrfachverwendungsabsicht. Diese Erwägungen gelten nach Ansicht des Gerichts umso mehr, wenn die Erklärung von einer Rechtsanwaltskanzlei formuliert wurde. Gerade bei großen Sozietäten streite bereits der erste Anschein für eine Mehrfachverwendungsabsicht. In den Fällen von durch Dritte vorformulierten Verträgen genüge es ...