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AGB | Formularvertraglich gefordertes Bearbeitungsentgelt
Die Bank entgeht der Anwendung der Regeln über Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB; §§ 305 ff. BGB) nicht dadurch, dass sie eine klare Regelung zum Bearbeitungsentgelt im Darlehensvertrag selber vermeidet, dort ein der Höhe nach nicht ausgewiesenes Bearbeitungsentgelt lediglich indirekt als Faktor zur Ermittlung des effektiven Jahreszinses anspricht, die Höhe des Entgelts sodann nur im beigefügten ESIS-Merkblatt ausweist und dem Kunden als „Auszahlungsvoraussetzung“ die Unterzeichnung einer „Erklärung zur Individualabrede der Vertragsparteien“ abverlangt, welche die vorformulierte Erklärung enthält, dass „die Vertragsbestandteile, insbesondere Zinsen und Bearbeitungsgebühren, ... frei verhandelt [wurden] und als Individualabrede Bestandteil des Darlehensvertrags [werden]“.
Nach der Rechtspre...