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OVG 27.11.2023 4 B 1081/23, NWB 12/2024 S. 774

Unternehmensregister | Notwendige neue Registrierung nach der Unternehmensregisterverordnung

Zur Übermittlung von Daten an das Unternehmensregister bedarf es nach der Unternehmensregisterverordnung (URV) einer Registrierung sowie einer elektronischen Identifikation nach einer hierfür eröffneten Methode, auch wenn bereits nach früherer Rechtslage eine Registrierung ohne eine solche Identifikation erfolgt ist.

Anmerkung:

Das Gericht stellt klar, dass jenseits der in § 3 Abs. 3 Satz 3 URV genannten Methoden zur Identitätsprüfung anderweitige Identifikationsmethoden (postalische Übersendung einer amtlich beglaubigten Kopie des Personalausweises, VideoIdent-Verfahren, Point of Sale-Verfahren) nicht vorgesehen sind.

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