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Wohnraumvermietung und Vorsteuerabzug aus Heizungsanlage
Der BFH musste zu der Frage Stellung nehmen, ob ein Vermieter, der steuerfreie Vermietungsumsätze ausführt, aus den Kosten für den Erwerb und der Installation einer neuen Heizungsanlage den Vorsteuerabzug vornehmen kann.
I. Leitsatz
Schuldet der Vermieter von Wohnraum zum vertragsgemäßen Gebrauch auch die Versorgung mit Wärme und warmem Wasser, stehen Kosten des Vermieters für eine neue Heizungsanlage jedenfalls dann im direkten und unmittelbaren Zusammenhang zur steuerfreien Vermietung, wenn es sich dabei nicht um Betriebskosten handelt, die der Mieter gesondert zu tragen hat.
II. Sachverhalt
Ein Unternehmer vermietete im Streitjahr 2016 ein Haus mit zwei Wohnungen zu Wohnzwecken. Nach dem Mietvertrag setzte sich die Miete aus der Grundmiete, den „kalten“ Betriebskosten sowie den Heizungsbetriebskosten (Heizung und Warmwasser) zusammen. Für die anfallenden Betriebs- und Heizkosten waren Vorauszahlungen zu leisten.
Im September 2016 ließ der Unternehmer als Ersatz für die bisherige Anlage eine neue Kesselanlage und Heizung sowie einen neuen Warmwasserspeicher (Heizungsanlage) für die vermieteten Wohnungen installieren. Für jeden Mieter gab es Einzelzähler...