Aufteilung einer entgeltlichen Überlassung von Hallentennisplätzen an Tennisspieler in eine steuerfreie Grundstücksvermietung und in eine steuerpflichtige Vermietung von Betriebsvorrichtungen, wobei die Mitbenutzung der übrigen Anlage nicht auf einem Mietvertrag beruhen muß
Leitsatz
Die entgeltliche Überlassung von Hallentennisplätzen an Tennisspieler ist in eine steuerfreie Vermietung von Grundstücken i. S. des § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG 1980 und in eine steuerpflichtige Vermietung von Betriebsvorrichtungen i. S. des § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG 1980 aufzuteilen. Die Mitbenutzung der übrigen Tennisanlage (Aufenthaltsflächen und Nebenräume) kann auf einem Vertrag beruhen, der insoweit keinen Mietrechtscharakter hat.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1995 II Seite 750 BFH/NV 1995 S. 77 Nr. 10 BAAAA-95372
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