Körperschaftsteuer-Erhöhung bei Ausschüttung von während der Steuerbefreiung erzielten Gewinnen durch eine vormals steuerbefreite Körperschaft an eine andere steuerbefreite Körperschaft
Leitsatz
Schüttet eine bis zum Veranlagungszeitraum 1990 einschließlich gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG 1984 steuerbefreite Körperschaft ihren Gewinn 1990 nach dem an steuerbefreite Körperschaften oder an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts aus, so ist die Ausschüttungsbelastung herzustellen.
Tatbestand
Fundstelle(n): BStBl 1995 II Seite 740 BFH/NV 1995 S. 85 Nr. 11 GAAAA-95366
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