Kommanditist bleibt Mitunternehmer, wenn der ihm testamentarisch vermachte Kommanditanteil einer (treuhänderischen) Verwaltungstestamentsvollstreckung unterliegt und er die Gewinnanteile an einen Untervermächtnisnehmer herausgeben muß
Leitsatz
Ein Kommanditist bleibt auch dann Mitunternehmer, wenn der ihm testamentarisch vermachte Kommanditanteil einer (treuhänderischen) Verwaltungstestamentsvollstreckung unterliegt und er die Gewinnanteile an einen Untervermächtnisnehmer herausgeben muß.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1995 II Seite 714 BFH/NV 1995 S. 83 Nr. 11 TAAAA-95353