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Einkommensteuer; | Betriebsaufspaltung und einheitlicher geschäftlicher Betätigungswille im Falle sog. Beteiligungsidentität (§ 15 EStG; § 2 GewStG)
Nach dem tritt im Fall der sog. Beteiligungsidentität der Umstand, daß Besitzunternehmen wie Betriebsunternehmen von einem einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen getragen werden, besonders deutlich hervor (vgl. ,BStBl 1972 II 63). Es ist kaum denkbar, daß die Einheit durch einen Interessengegensatz zwischen den Gesellschaftern aufgehoben wird. Abgesehen davon ist ein (ständiger) Interessengegensatz zwischen den Gesellschaftern auch nur dann geeignet, die Einheitlichkeit der Willensbildung zu beeinträchtigen, wenn er nicht nur möglich ist, sondern durch konkrete Tatsachen (z.B. Rechtsstreitigkeiten) nachgewiesen wird (Hinweis auf ,BStBl II 662).