Gesetze: KStG 1984 § 51EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1EStG § 36 Abs. 2 Nr. 3FGO § 69
Vorläufiger Rechtsschutz durch Aussetzung der Vollziehung bei Nichterfassung von Einnahmen i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG und Streit über Anrechnung von Körperschaftsteuer
Leitsatz
Werden in dem Körperschaftsteuerbescheid des Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft keine Einnahmen i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG angesetzt und deshalb die Anrechnung der auf die Einnahmen entfallenden Körperschaftsteuer verweigert, so ist vorläufiger Rechtsschutz nur durch Aussetzung der Vollziehung des Körperschaftsteuerbescheides zu gewähren.
Tatbestand
Fundstelle(n): BStBl 1995 II Seite 65 BFH/NV 1994 S. 88 Nr. 12 BAAAA-95333