Keine Entnahme des Know-how bei der Personengesellschaft durch einvernehmliches Tätigwerden eines Gesellschafters einer Personengesellschaft oder eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer Komplementär-GmbH in einer Beteiligungsgesellschaft
Leitsatz
Wird der Gesellschafter einer Personengesellschaft oder der Gesellschafter-Geschäftsführer ihrer Komplementär-GmbH mit (ausdrücklichem oder stillschweigendem) Einverständnis des/der anderen Gesellschafter(s) im Handelszweig der Personengesellschaft tätig, so kommt es dadurch nicht zu einer Entnahme bei der Personengesellschaft.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1995 II Seite 637 BFH/NV 1995 S. 74 Nr. 10 GAAAA-95327
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