Vertraglich vereinbarte Gewinnverwendung zur Verlustdeckung der Schwester-KG ist Entnahme und keine Betriebsausgabe
Leitsatz
Ist in den Gesellschaftsverträgen zweier Personengesellschaften, an denen dieselben Personen zu gleichen Teilen beteiligt sind, vereinbart, daß bei Entstehung eines Verlustes in der einen Gesellschaft diese Gesellschaft (Verlustgesellschaft) Anspruch auf Deckung des Verlustes aus dem Gewinn der anderen Gesellschaft (Gewinngesellschaft) hat, dann ist die Verlustdeckung als Entnahme durch die Gesellschafter der Gewinngesellschaft und nicht als Betriebsausgabe dieser Gesellschaft anzusehen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1995 II Seite 589 BFH/NV 1995 S. 67 Nr. 9 EAAAA-95306
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