1. Ein die Annahme eines Pflegekindschaftsverhältnisses ausschließendes Obhuts- und Pflegeverhältnis besteht i. d. R. nicht mehr, wenn der sorgeberechtigte Elternteil mindestens ein Jahr lang keine für die Wahrung dieses Verhältnisses ausreichenden Kontakte zu seinem Kind hat - 2. Verfassungsmäßigkeit des Kinderlastenausgleichs für Eltern mit vier Kindern im Jahre 1988
Leitsatz
1. In der Regel kann angenommen werden, daß ein Obhuts- und Pflegeverhältnis zwischen einem alleinerziehenden Elternteil und seinem bei Pflegeeltern lebenden, noch nicht schulpflichtigen Kind nicht mehr besteht, wenn der Elternteil mindestens ein Jahr lang keine für die Wahrung des Obhuts- und Pflegeverhältnisses ausreichenden Kontakte zu dem Kind hat.
2. Der steuerliche Kinderlastenausgleich für Eltern mit vier Kindern im Jahre 1988 ist verfassungsgemäß.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1995 II Seite 582 KAAAA-95304
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