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BFH Urteil v. - III R 14/94 BStBl 1995 II S. 582

Gesetze: EStG § 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 6FGO § 74

1. Ein die Annahme eines Pflegekindschaftsverhältnisses ausschließendes Obhuts- und Pflegeverhältnis besteht i. d. R. nicht mehr, wenn der sorgeberechtigte Elternteil mindestens ein Jahr lang keine für die Wahrung dieses Verhältnisses ausreichenden Kontakte zu seinem Kind hat - 2. Verfassungsmäßigkeit des Kinderlastenausgleichs für Eltern mit vier Kindern im Jahre 1988

Leitsatz

1. In der Regel kann angenommen werden, daß ein Obhuts- und Pflegeverhältnis zwischen einem alleinerziehenden Elternteil und seinem bei Pflegeeltern lebenden, noch nicht schulpflichtigen Kind nicht mehr besteht, wenn der Elternteil mindestens ein Jahr lang keine für die Wahrung des Obhuts- und Pflegeverhältnisses ausreichenden Kontakte zu dem Kind hat.

2. Der steuerliche Kinderlastenausgleich für Eltern mit vier Kindern im Jahre 1988 ist verfassungsgemäß.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 582
KAAAA-95304

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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 20.01.1995 - III R 14/94

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