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BFH Urteil v. - XI R 71/93 BStBl 1995 II S. 559

Gesetze: UStG 1980 § 2 Abs. 1 und 3UStG 1980 § 4 Nr. 17 Buchst. bUStG 1980 § 10 Abs. 1

1. Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben durch (beliehene) Unternehmer des privaten Rechts ist keine Ausübung öffentlicher Gewalt - 2. Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG setzt weder Beförderungsverträge noch die Übereinstimmung von Leistungsempfänger und beförderter Personen voraus

Leitsatz

Die selbständige und nachhaltige Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben (hier: Betrieb einer Rettungswache gemäß § 7 Abs. 1 RettG vom , GVBl NW 1974, 1481) durch (beliehene) Unternehmer des privaten Rechts mit Hilfe entgeltlicher Leistungen ist steuerbar und keine Ausübung öffentlicher Gewalt.

§ 4 Nr. 17 Buchst. b UStG 1980 verlangt weder, daß die Beförderungen aufgrund von Beförderungsverträgen erbracht werden noch daß der Empfänger der umsatzsteuerlichen Leistung und die beförderte Person identisch sind.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 559
BFH/NV 1995 S. 61 Nr. 8
LAAAA-95292

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BFH, Urteil v. 18.01.1995 - XI R 71/93

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