Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer; | Verpflegungsmehraufwendungen eines Markthändlers (§§ 4, 12 EStG)
Verpflegungsmehraufwendungen können auch dann BA sein, wenn sie im Zusammenhang mit einer sog. Einsatzwechseltätigkeit stehen. Als Betriebsstätte eines Händlers, der sein Gewerbe auf Jahr- und Weihnachtsmärkten ausübt, ist in diesem Fall der jeweilige Marktstand anzusehen (). Der Senat führt hierzu weiter aus, daß anders als bei § 12 AO in Zusammenhang mit der Beurteilung von Geschäftsreisen unter Betriebsstätte die (von der Wohnung getrennte) Beschäftigungsstätte zu verstehen ist. Das ist der Ort, an dem oder von dem aus die betrieblichen Leistungen erbracht werden. Eine abgrenzbare Fläche oder Räumlichkeit und eine hierauf bezogene eigene Verfügungsmacht des Stpfl. ist - im Unterschied zur Geschäftseinrichtung oder zur Anlage i.S. des § 12 AO - nicht erforderlich (Hin...BStBl 1989 II 276BStBl 1990 II 23BStBl 1991 II 208