Gesetze: AO 1977 § 179 Abs. 2 Satz 2AO 1977 § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. aEStG § 4 Abs. 4EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2
Über den Abzug von Aufwendungen eines am Gesellschaftsanteil an einer Personengesellschaft atypisch still Unterbeteiligten kann im Feststellungsverfahren für die Hauptgesellschaft nur mit deren Einverständnis entschieden werden
Leitsatz
Über den Abzug von Aufwendungen eines am Gesellschaftsanteil an einer Personengesellschaft atypisch still Unterbeteiligten kann nur dann im Verfahren der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte aus der Hauptgesellschaft entschieden werden, wenn auch die Hauptgesellschaft mit der Einbeziehung der Unterbeteiligung in ihr Feststellungsverfahren einverstanden ist.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1995 II Seite 531 BFH/NV 1995 S. 57 Nr. 8 RAAAA-95277
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